Allgemeine Geschäftsbedingungen – Kinderverpflegung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

1. PREISE, ZAHLUNGEN
Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich als Anlieferungspreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Z. 7% bzw. 19 % (bei Dienstleistungen vor Ort). Das vereinbarte Entgelt ist sofort netto Kasse nach Rechnungserhalt, zur Zahlung fällig.
2. BESTELLUNG, ÄNDERUNGEN
Jede Bestellung/ Änderung hat schriftlich (Mail, Fax zu erfolgen. Änderungen können am Liefertag noch bis 7:30 Uhr morgens getätigt werden. Dies geht bis Maximum 10% der bestellten Menge.
3. LEIHWAREN, RÜCKGABE
Die Transport- und GN-Behälter werden am nächsten Belieferungstag von unserem Fahrer wieder abgeholt. Der Kunde hält die Transport- und GN-Behälter zum vereinbarten Termin, grob gereinigt, zur Abholung bereit.
4. RÜCKTRITT/STORNIERUNG
Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Im Fall der Stornierung, die schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren vereinbart:
4 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin: nur die entstandenen Kosten
3 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin: 50%,
2 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin: 75%
1 Tag vor dem vereinbartem Liefertermin: 90% des Auftrages.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.
5. GEFAHRÜBERGANG
Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Ort außerhalb unserer Räume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem Kunden übergeben haben. (Dokumentationspflicht HACCP)
6. MÄNGEL
Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich spätestens bei Essensausgabe uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei bei offensichtlichen Mängeln.
7. SCHADENSERSATZPFLICHT
Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. SONSTIGES
Lebensmittel, die bekannte Allergien hervorrufen können, werden gekennzeichnet. Aus betriebsinternen Gründen kann der Speiseplan eine kurzfristige Änderung erfahren. Wir werden Sie dann umgehend davon in Kenntnis setzen. Da wir sehr genau disponieren müssen, bitten wir um eine Vorbestellung bis Mittwoch 12.00 Uhr der Vorwoche. Eine komplette Abbestellung ohne Kostenbeteiligung ist nicht möglich, da die Ware rechtzeitig disponiert wurde. (S. Punkt 4 RÜCKTRITT/ STORNIERUNG ) Die grob vorgereinigten Transportbehälter werden von uns am nächsten Liefertag wieder mitgenommen und hygienisch endgereinigt. Die Speisen werden in der folgenden Betriebsstätte nach Hygienevorschriften (HACCP) zubereitet: Nordostpark 16, 90411 Nürnberg.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Nürnberg. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Nürnberg.